Das Warentermingeschäft wird auch kurz nur Termingeschäft genannt. Charakteristisch für ein Warentermingeschäft ist, dass ein Vertrag geschlossen wird bei dem die Lieferung und Abnahme einer Ware erst in der Zukunft liegt, also zeitversetzt erfolgt, der Preis aber fest vereinbart ist. Als die typischen zwei Hauptarten wird unterschieden in den Erwerb einer Option oder einen Future. Mit dem Kauf einer Option erhält der Käufer das Recht, eine vertraglich vereinbarte Ware abzunehmen. Bei einem Future hingegen besteht Abnahmepflicht. Anders beim Verkäufer. Für ihn erwächst mit dem Vertragsabschluss in beiden Fällen die Pflicht zur Lieferung. Zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung, also der Lieferung durch den Verkäufer kann der vertraglich festgelegte Preis (der ja zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart wurde) über oder dem liegen, der zum Zeitpunkt der Lieferung besteht. Aus dieser Differenz ergibt sich der Gewinn bzw. der Verlust, den die jeweilige Vertragspartei erzielt. Zu einer realen Warenlieferung kommt es in der Regel nicht, da die Differenz finanziell ausgeglichen wird.
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