Ganz einfach gesagt ist eine Vorzugsaktie, eine Aktie, deren Eigentümer bei Dividenden Ausschüttungen bevorzugt behandelt wird. Jedoch hat der Eigentümer dafür kein Stimmrecht in der Hauptversammlung. Das Gegenstück dazu ist die Stammaktie, bei der man dann ein Stimmrecht hat, aber nicht bevorzugt behandelt werden bei Dividenden Ausschüttung. In deutschem Recht ist verankert, dass das Grundkapital zu 50 Prozent aus Vorzugsaktien bestehen darf. Unter bestimmten Voraussetzungen können Vorzugsaktien in Stammaktien umgewandelt werden. Dazu muss von den Eigentümern eine Umwandlungsprämie gezahlt werden. Diese Prämie ist dabei meistens so gestaltet, dass sie einen Anreiz für den Umtausch bietet.
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