Bevor man ein Depot eröffnet, um auf dem Aktienmarkt mitzumischen, sollte man sich genau über die anfallenden Transaktionskosten informieren, denn diese Beträge werden immer fällig, wenn ein Aktionär über die Bankbeziehungsweise den Online-Händler Wertpapiere kauft oder verkauft. Oft werden diese Kosten als Ordergebühren bezeichnet, was im Grunde genommen falsch ist, da die Transaktionskosten nur einen Teil der Ordergebühren ausmachen.
Im Zusammenhang mit Wertpapieren gibt es drei verschiedene Gebührenarten, die man als Anleger kennen sollte. Als erstes muss man eine Depotgebühr entrichten, die immer fällig wird, auch wenn es gerade keinen Handel mit Wertpapieren gibt. Börsengebühren werden nur fällig, wenn Wertpapiere über die Börse gehandelt werden. Und als drittes die Transaktionskosten, die nur dann anfallen, wenn man als Aktionär eine Order erteilt und diese auch ausgeführt wird.