Offene Immobilienfonds gehören zu den Investmentfonds. Sie sind für Anleger auch insofern interessant, als sich diese auch mit relativ kleinen Beträgen an Immobilien beteiligen können. Abhängig von der Fondsgröße verteilt sich das Grundstückssondervermögen auf eine bestimmte Anzahl von Immobilien. Primär wird das Kapital in Gewerbeobjekte investiert. Mieteinnahmen und Wertsteigerungen sind hier eher geeignet, möglichst hohe Erträge zu erwirtschaften. Üblicherweise wird ein Teil des Kapitals von den Fondsgesellschaften dafür eingesetzt, um es in zinsbringende Papiere anzulegen, da diese schneller Gewinn erhoffen lassen. Die Kapitalanlagegesellschaft ist verpflichtet, mindestens 5 % des Fondsvermögens als stete Liquiditätsreserve zur Verfügung zu haben, ansonsten seine Fonds zeitweilig zu schließen. Die Liquiditätsreserve darf aber 49 % nicht übersteigen. Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt der Kontrolltätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Um Liquiditätsprobleme zu minimieren besteht für Großanleger in Immobilienfonds eine Haltepflicht von mindestens zwei Jahren sowie eine Kündigungsfrist von einem Jahr. In Immobilienfonds investiertes Kapital kann steuerliche Vorteile bringen, bezogen auf den Gewinnanteil, der aus einer Wertsteigerung der betreffenden Immobilie resultiert. Dieser Gewinnanteil ist steuerfrei.
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