Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Kalkulations- und Finanzierungsinstrument. Es findet in verschiedenen Bereichen Anwendung. So u. a. bei Individualversicherungen oder Sozialversicherungen auf Basis einer Pflichtmitgliedschaft. Der Hintergrund ist der, dass die eingebrachten Sparanteile der Versicherungsnehmer am Kapitalmarkt angelegt werden und jeweils ein Deckungskapital gebildet wird mit dem Ziel, dass die an die Versicherten zu zahlenden Leistungen damit abgedeckt werden. Ein Kapitaldeckungsverfahren besteht aber z. B. auch darin, dass ein Sparer während seines Erwerbslebens in geeigneter Art und Weise Kapital, respektive Vermögen schafft, um damit seinen Finanzbedarf im Alter zu decken.
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