Dieser Begriff beinhaltet die Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens. Charakteristisch dabei ist jedoch, dass die „Gründerunternehmen“ rechtlich selbständig bleiben. Auch das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen ist eine rechtlich selbständige Einheit. Die Gründung kann von zwei oder mehreren Unternehmen vorgenommen werden. Es erfolgt eine festgelegte Kapitalbeteiligung an dem neuen Unternehmen. Aber auch das Einbringen von Know.how, Technologie, Schutzrechte etc. ist damit verbunden. Der Anlass für Joint Venture können sein: Marktstrategie, Risikostreuung, Sicherung von Ressourcen und weitere.
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