Grundsätzlich versteht man unter dem Begriff Honorar die Vergütung von freiberuflich erbrachten Leistungen.
Der lateinische Ursprung lautet honorarium, was soviel wie Ehrengeschenk bedeutet. Im Gegensatz zum Gehalt, dass eine laufende Vergütung darstellt, wird ein Honorar für jede zu erbringende Leistung einzeln berechnet und gezahlt.
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es Honorarvereinbarungen, die sich an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten müssen. Ärzte zum Beispiel unterliegen genau wie Rechtsanwälte gesetzlich vorgegebenen Gebührenordnungstabellen. Sollen darüber hinausgehende Leistungen durchgeführt werden, ist eine gesonderte Honorarvereinbarung notwendig. zum Lexikon