Die Fremdemission ist ein Verfahren bei der Begebung von Aktien und Anleihen. Anders gesagt, es geht um die Platzierung von Wertpapieren am Markt. Bei einer Fremdemission ist der Emittent nicht selbst an der Emission (direkt) beteiligt. Es werden grundsätzlich drei Varianten der Fremdemission unterschieden:
1. Bildung eines Konsortiums, welches das gesamte Wertpapierportfolio übernimmt (aufkauft). Der Emittent erhält den vereinbarten Kaufpreis. Das Konsortium übernimmt auf eigene Rechnung den Absatz der Wertpapiere.
2. Ein Konsortium übernimmt die Wertpapiere (kommissionsweise) vom Emittenten und platziert diese im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Emittenten. Somit bleibt das Absatzrisiko bei diesem. Die Erlöse fließen in diesem Fall dem Emittenten entsprechend dem Absatzerfolg zu. Das Konsortium erhält die vereinbarte Vergütung.
3. Das Konsortium übernimmt die Rolle eines Begleiters für den Emittenten mittels einer Art von Geschäftsbesorgungsvertrag. In diesem Fall übernimmt das Konsortium vor allem folgende Aufgaben: Beraterfunktion, Platzierung am Markt, die technische Abwicklung, Interessentenberatung, Werbung, Verkauf, Börseneinführung udgl.
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