Unter dem Buchwert versteht man die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern, die um Abschreibungen beziehungsweise Abschreibungen für Abnutzung (AfA) gemindert wurden. Der dient als Bewertung von ganzen Unternehmen oder einzelnen Wirtschaftsgütern.
Da Abschreibungen beziehungsweise AfA gesetzlich vorgegeben sind, kann der Buchwert durchaus vom tatsächlichen Wert abweichen. In diesem Fall spricht man zur Abgrenzung vom Buchwert dann vom Teilwert oder vom gemeinen Wert. Das Umwandlungssteuergesetz in Deutschland bezeichnet den Buchwert konkret als den niedrigstmöglichen Wertansatz für ein Wirtschaftsgut.
Der Buchwert hat einen entscheidenden Einfluss auf die Bilanz eines Unternehmens. Hier versteht man unter dem Buchwert den Wert, der als Eigenkapital auf den Unternehmer entfällt und somit unter den Aktiva in der Bilanz zu führen ist. Verbindlichkeiten, Sonderposten und eventuell auch konzernfremde Anteile können vor der steuerlichen Bewertung des Unternehmens vom Buchwert abgezogen werden.