Finanzielle Änderungen im Jahr 2014
Das neue Jahr bringt wie jedes Mal einige Änderungen mit sich, die die Geldbeutel der Bürger betreffen. Meist gibt es ein wenig Positives und viel Negatives. Wird es diesmal anders sein?
Wer als Kunde von einem Anlageberater oder Anbieter betrogen wurde, kann ab dem neuen Jahr leichter dagegen vorgehen. Die entsprechende Grundsatzentscheidung des BGH besagt, dass nicht nur derjenige, der eine Klage angestrengt hat, vom Unternehmen Geld zurückfordern kann, sondern dass auch in gleicher Art und Weise Betrogene klagen können. Das ist neu und wird zu einer gewissen Beunruhigung der Finanzinstitute führen, die bisher mit der Rücknahme einer Revision nach einem Gerichtsurteil Massenklagen aus dem Weg gehen konnten.
Auch das Prozesskostenhilferecht wird revolutioniert. Dieses besagt, dass auch jemand mit geringem Einkommen für sein Recht eintreten kann. Betroffene erhalten damit finanzielle Unterstützung für einen Rechtsstreit. Vier Jahre nach der Bewilligung der Hilfe muss man aber Auskunft über sein Arbeitseinkommen geben bzw. dessen Verbesserung melden.
Eine Änderung gibt es für die Arbeitnehmer, die an verschiedenen Orten ihres Unternehmens tätig sind. Sie sollten klären, welcher der Orte offiziell als „erster Einsatzort“ angesehen wird. Denn wer von der Wohnung zu anderen Stätten fährt, kann künftig die 30 Cent pro Kilometer für Hin-und Rückfahrt in Abzug bringen.
Die arbeitsbedingte Zweitwohnung bedarf einer exakteren Regelung, fanden die Richter. Daher wurden hier neue Grenzen festgelegt. Bisher galt: 60 Quadratmeter und diese zur ortsüblichen Miete. Ab dem neuen Jahr heißt die Grenze einfach: 1.000 Euro. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Notwendigkeit tatsächlich besteht. Dabei ebenfalls auf dem Prüfstand: die Entfernung zwischen erster Wohnung und Arbeitsstätte. Die zweite Wohnung muss näher an der Arbeitsstelle sein, als die halbe Entfernung zwischen Erstwohnung und Arbeit beträgt.
Die Grunderwerbssteuer, die man als Käufer von Häusern oder Grundstücken zahlen muss, variiert von Bundesland zu Bundesland. Einige von ihnen ziehen im neuen Jahr an: in Bremen und Niedersachsen werden statt bisher 4,5 nun 5% fällig und in Berlin wird von 5 auf 6 % erhöht. Schleswig-Holstein schlägt richtig zu. Hier waren bisher 5 % fällig, ab 1.1.2014 sind es 6,5 %.
Auch in der Kranken-und Pflegeversicherung gibt es Neuigkeiten. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt im kommenden Jahr um rund 100 Euro an und beträgt dann 4.050 Euro. Die jährliche Grenze zur Versicherungspflicht steigt auf 53.550 Euro an. Wer höher verdient, fällt nicht mehr unter die Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Privatversicherte fürchten im neuen Jahr höhere Beiträge. Allerdings teilt die Verbraucherzentrale mit, dass im Großen und Ganzen die Erhöhungen moderat geblieben seien. Meist sind es die Billigtarife, die angehoben würden, und diese werden von immer weniger Versicherten gewählt.
Ursprünglich sollte zum Jahresanfang eine Senkung des Beitrages zur Rentenversicherung fällig sein. Doch diese wird ausfallen – die neue Regierung will das Geld zur Finanzierung der Mütterrente heranziehen.
Der Freibetrag zur Steuerzahlung erhöht sich. Ab 8.354 Euro müssen keine Steuern mehr gezahlt werden. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag steigt: und zwar auf 4.440 Euro im Jahr.
Geändert sind auch die Regelungen für den Mindestlohn der Zeitarbeiter. Dieser steigt an – auf im Westen 8,50 Euro und im Osten 7,86 Euro.
Negativ für die Verbraucher: die erneuerbaren Energien sorgen für steigende Preise. Da die Umlage angehoben wird, müssen die Haushalte mehr für den Strom zahlen. In Mietswohnungen muss der Vermieter für Warmwasser und Heizwärme geeichte Zähler verwenden. Tut er das nicht, darf die Miete gekürzt werden.
Billiger werden soll die Handynutzung im Ausland. Teurer hingegen das Porto für Briefe, Einschreiben und Pakete. Mehr Geld bekommen die Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz steigt um 9 Euro an, in einer Bedarfsgemeinschaft werden 8 Euro mehr ausgezahlt. Der Kinderzuschlag beträgt altersabhängig zwischen 5 und 7 Euro.
Renten-und Arbeitslosenversicherung legen neue Beitragsgrenzen fest. Um 150 Euro im Westen und 100 Euro im Osten werden diese angehoben.
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