Courtage wird die Vermittlungsgebühr genannt. Wenn ein Geschäft zwischen zwei Partnern durch einen Dritten vermittelt wird, erhält dieser eine Courtage die sich in der Höhe nach der Bezugsgröße richtet. Das Aufgeld wird meistens in Prozent angegeben und auf den Nennwert aufgeschlagen. Die Courtage bei der Ausgabe von Wertpapieren wird als Ausgabeaufschlag bezeichnet. Wertpapiere die über einen Broker gekauft werden, haben einen bestimmten Nennwert. Dazu kommt der Ausgabeaufschlag bzw. die Courtage, so dass die Anleger für den Kauf der Wertpapiere mehr, als den Nennwert bezahlen. Die Höhe der Courtage wird von den Verkäufern oder Vermittlern festgelegt und liegt zwischen 2 und 6 Prozent. In der Regel halten sie viele Wertpapiere bereit, die sie mit Rabatt auf den Ausgabeaufschlag oder sogar ohne den Ausgabeaufschlag ausgeben. Durch die Courtage wird die Rendite der Wertpapiere um den jeweiligen Prozentsatz reduziert.
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