Können auch Minderjährige ein Depot eröffnen?

Ein Online Depot für Minderjährige wird von den meisten Brokern angeboten. Die Verfügungsgewalt über das Depot haben allerdings die gesetzlichen Vertreter. Der Handel mit Optionsscheinen sowie die Beantragung von Effektenkrediten im Namen der Minderjährigen sind gesetzlich verboten. Dadurch werden die unter 18-jährigen bzw. deren Vermögen vor risikoreichen Geschäften geschützt. Vermögenswerte die auf Minderjährige übertragen werden, sind mitunter steuerlich begünstigt. Das Verfügungsrecht über die übertragene Kapitalanlage muss den Eltern endgültig entzogen werden. Darüber hinaus muss Übertragung von Kapital zivilrechtlich wirksam geworden sein. Wenn das nicht der Fall ist, kommt der Verdacht von einem Scheingeschäft auf, das getätigt wird um Steuern aus den Kapitalerträgen zu hinterziehen. Der Sparerfreibetrag und der Grundfreibetrag stehen den Minderjährigen in derselben Höhe wie den Erwachsenen zu. Dadurch bleiben auch deren Kapitalerträge bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei. Die Kinder und Jugendlichen können über das Depot erst verfügen, wenn die die Volljährigkeit erreicht haben. Die Depoteröffnung können sie nicht selbst vornehmen, diese Aufgabe übernehmen die gesetzlichen Vertreter. Im Depoteröffnungsantrag werden der Name des minderjährigen Depotinhabers und der gesetzlichen Vertreter angegeben.  Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, kann nur dieser Elternteil das Depot für das minderjährige Kind eröffnen.

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